Die Steuerfahndung ist bei mir erschienen.
Was kann ich tun?
 

Steuerfahnder sind Finanzbeamte mit besonderen Vollmachten. Sie sind auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, wie die reguläre Polizei. In einem Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik, sind die Rechte und Pflichten aller staatlichen Organe ebenso wie die Rechte und Pflichten seiner Bürger umfassend geregelt. Im Rahmen dieser kurzen Abhandlung können diese natürlich nicht in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Deshalb folgen hier nur einige wichtige Empfehlungen:

1. Zur Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten benötigen die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Lassen Sie sich diesen zeigen. Nur bei sogen. Gefahr im Verzuge ist eine Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung zulässig.

2. Lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten zeigen und studieren Sie diese sorgfältig. Merken Sie sich die Namen.

3. Verständigen Sie sofort nach Erscheinen der Prüfer Ihren Steuerberater oder Ihren Anwalt. Sie werden die Durchsuchung in der Regel nicht verhindern können. Sie sorgen aber für eine gewisse Sachlichkeit und für die Einhaltung der Vorschriften.

4. Leisten Sie keinen Widerstand. Er ist nicht nur zwecklos, er verhärtet vielmehr das Klima. Außerdem könnten Sie sich strafbar machen.

5. Gehen Sie davon aus, dass die Steuerfahndung nicht nur bei Ihnen zu Hause erschienen ist, sondern zeitgleich auch in Ihrem Betrieb und bei Ihren Banken.

6. Beobachten Sie sorgfältig alle Maßnahmen der Beamten, aber nehmen Sie unter keinen Umständen Stellung.

7. Sagen Sie nur das unbedingt Notwendige. Alles andere erschwert nur Ihre spätere Verteidigung.

8. Sie können zum Suchen durchaus Ihre Hilfe anbieten. Geben Sie aber nichts von sich aus heraus. Lassen Sie vielmehr beschlagnahmen, was die Prüfer mitnehmen wollen. Das erleichtert später das Aussondern von unberechtigt erlangten Unterlagen und in Zweifelsfällen sollten Sie anregen, die sicher gestellten Unterlagen zu versiegeln.

9. Lassen Sie die Prüfer sorgfältig auflisten, was sie mitnehmen wollen. Je genauer dies geschieht, desto besser wissen Sie später, was der Steuerfahndung bekannt geworden ist.

10. Fertigen Sie von wichtigen Dokumenten und Unterlagen Fotokopien an, damit Ihr Betrieb nicht über Gebühr darunter leidet, dass diese Papiere längere Zeit nicht zur Hand sind.

11. Machen Sie sich unmittelbar nach dem Weggang der Prüfer sehr sorgfältige Notizen über alles, was vorgefallen ist und insbesondere, was geäußert wurde. Die Prüfer tun das auch.