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Eine steuerliche Betriebsprüfung ist für Ihre Steuerberater eine Routinesache. Sie sind darauf eingestellt, dass ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
Benachrichtigen Sie die Berater jedoch unverzüglich, sobald eine Betriebsprüfung durch die Behörde angekündigt wird. Eine solche Ankündigung erfolgt stets rechtzeitig. Hinsichtlich des Prüfungstermins zeigt der Prüfer meist viel Flexibilität, d.h. Sie sollten sich nicht scheuen, den Beginn der Prüfung nach Ihren eigenen Bedürfnissen zu vereinbaren.
Betriebsprüfungen finden nach den geltenden Vorschriften in Ihrem Betrieb / Büro statt. Eine Prüfung im Büro der Steuerberater ist eine Ausnahme, von der nur dann Gebrauch gemacht wird, wenn im Betrieb kein geeigneter Raum vorhanden ist.
Eine Prüfung in Ihrer Wohnung kommt nur dann in Frage, wenn Sie selbst dies wünschen.
Vor Beginn der Prüfung ist ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater unersetzlich. Dadurch wird die Erinnerung an wichtige Begebenheiten während des Prüfungszeitraums aufgefrischt. Baumaßnahmen und Großanschaffungen - betriebliche wie private - usw. können noch einmal beleuchtet werden. Etwaige "Schwachpunkte" sollten dabei deutlich angesprochen werden. Wahrscheinlich wird Sie dieses Gespräch beruhigen und sicherer machen.
Sollten Sie befürchten müssen, dass durch die Betriebsprüfung eine Straftat entdeckt wird, so ist vor Erscheinen des Prüfers ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater besonders anzuraten. Er wird mit Ihnen die Möglichkeit und die Vorteile einer Selbstanzeige erörtern und Ihnen dadurch einige Sorgen nehmen können.
Die meisten Betriebsprüfungen haben keinen konkreten Anlaß. Sie werden in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums angesetzt und haben kein bestimmtes Ziel.
Trotzdem sollten Sie davon ausgehen, dass der Prüfer bei aller Freundlichkeit, die er sicherlich an den Tag legt, stets im Dienst ist - auch bei "privaten" Gesprächseinlagen. Deshalb ist es ratsam, dass alle Kontakte mit ihm nur vom Betriebsinhaber oder von ihm ausgewählten Personen wahrgenommen werden.
In allen Fällen sollten Auskünfte an den Prüfer sorgfältig durchdacht sein. Vorschnelle Antworten auf überraschende Fragen sind unnötig und problematisch, wenn sie später korrigiert werden müssen. Hierbei leidet die Glaubwürdigkeit und es werden Nachfragen provoziert. Niemand kann und wird Ihnen verübeln, wenn Sie sich Bedenkzeit erbitten. Letztenendes wird es immer um Sachverhalte gehen, die weit in der Vergangenheit liegen. Es ist also ganz natürlich, dass Erinnerungslücken vorkommen.
Ihr Steuerberater / Ihre Steuerberaterin ist Ihr wichtigster Begleiter im Prüfungsverlauf. Auch wenn er/sie nicht ständig anwesend sein kann, sollte er/sie stets informiert sein. Halten Sie also Kontakt und lassen Sie die erkennbar kritischen Fragen von ihm/ihr beantworten. Das ist auch für den Prüfer ganz normal.
Zum Abschluß der Prüfung haben Sie Anspruch auf ein Gespräch mit dem Prüfer über seine Prüfungsfeststellungen. Hierzu sollte der Steuerberater unbedingt hinzu gezogen werden. Vorab ist der Prüfer um eine schriftliche Zusammenstellung seiner Besprechungspunkte zu bitten. |